Brandschutz

Was tun wenn’s brennt? Ruhe bewahren, mindestens eine halbe Stunde muss das Haus stehen bleiben, so die Anforderung an den Brandschutz von Ein- und Zweifamilienhäusern. Das ist genügend Zeit für die Rettungskräfte, im Brandfall die Hausbewohner zu evakuieren und den Brand zu löschen. So hofft man zumindest. Welche Anforderungen werden außerdem an den Brandschutz von Eigenheimen gestellt? Durcharbeitet man die Bestimmungen und Regelungen, so findet sich nur wenig zum Thema Brandschutz. Die staatlich Bauaufsicht stellt keine oder nur sehr geringe Brandschutzanforderungen an Ein- und Zweifamilienhäusern. Für ein Haus aus nichtbrennbarem Mauerwerk wie Beton gelten nur die Mindestanforderungen, die sich zwar von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, allerdings im allgemeinen die Dauer von einer halben Stunden festlegen, die ein Haus im Brandfall stehen bleiben muss.

Bio-Häuser, die meist aus Holz oder anderen Materialien gebaut sind, unterliegen strengeren Richtlinien. Durch die leicht brennbaren Materialien sind sie weitaus stärker gefährdet. Aber auch Häuser mit Steckdosen- und Lampenöffnungen in den Decken und Wänden sind gefährdet. Denn das Feuer frisst sich durch die schmelzenden Steckdosen in andere Räume und schädigt so das Mauerwerk. Das Haus kommt schneller zum Einsturz. Diese Mängel werden von der Bauaufsicht nicht berücksichtigt.

 

Wer also wirklich sicher gehen will, muss sich selbst um die Brandsicherung kümmern und sich informieren. Generell ist der Bauherr und der Käufer von Eigenheimen auf Sicherheit bedacht. Bei einem Hauskauf kann also mit modernen Sicherheitsstandards gerechnet werden. Ist man selbst Bauherr, sollte man sich ausgiebig informieren.

 

Gerade weil die meisten Bauherren das Thema ernst nehmen, und weil weites gehend Häuser hierzulande in der Massivbauweise aus Mauerwerk und Beton gebaut werden, gibt es nur eine geringe Zahl von Brandopfer in Deutschland.

Kommentieren