Fristende für die Dachbodendämmung

Bei den Energiesparprogrammen handelt es sich nicht nur um freiwillige Verordnungen an denen man sich orientieren und danach handeln kann wann man will. Das wurde spätestens nach der Abschaffung der normalen Glühbirne durch die Energiesparlampen deutlich. So kommt im Bundesland NRW nun die nächste Frist zur Einhaltung von Energiesparverordnungen. So lautet es in dieser, dass jedes Mehrfamilienhaus bis zum 31.Dezember 2011 gedämmte Decken vorzuweisen hat, insbesondere was den Dachboden angeht.

So sind gerade die Altbauten Energieverschwender. Somit sind eben bei diesen diese Sanierungsmaßnahmen sehr von Vorteil, da sie auf lange Zeit betrachtet eine Menge Geld einsparen lassen. Bei dieser Verordnung spielt es auch keinerlei Rolle ob die Mieter den Dachboden nutzen oder nicht, der Besitzer des Hause ist zu diesen Maßnahmen verpflichtet. Einzig und Allein Besitzer eines Zweifamilienhauses die auch darin wohnen sind von dieser Verordnung ausgenommen, sofern sie sich dieses Eigentum vor dem 1. Februar 2002 angeschafft haben.

Die deutliche günstigere Variante beim Dämmen ist es, wenn man die Decke wenn unten dämmt. Teurer wird es dabei beispielsweise beim Dachboden, wenn man diesen von der oberen Seite isoliert und dämmt. Dies ist auf jeden Fall von Nutzen wenn man plant den Dachboden zum Wohnbereich auszubauen und dies eh notwendig wird. Deswegen sollte man sich spätestens jetzt darüber im klaren werden, ob man dies möchte oder nicht und am besten mit dem Handwerker seines Vertrauens darüber reden, welche Möglichkeiten einem dabei offen stehen.

Da kommt in Zukunft sicherlich auch eine Menge auf diverse Handwerksbetriebe zu, da diese oftmals für diese Dämmarbeiten herangezogen werden. Dies wird vor allem die Handwerksbranche freuen, da man so zum Winter hin noch ordentlich Aufträge einsammeln kann und somit auch in der “kalten” Jahreszeit etwas Geld in die Kassen kommt.

 

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