Die Gefahr Dachlawine

Wenn es im Winter schneit lagert sich auf dem Dach schneller als man denkt eine gewaltige Menge von Schnee an. Gefährlich wird der Schnee, wenn er bei Tauwetter ins Rutschen kommt und eine regelrechte Dachlawine auslöst. Besonders Hausbesitzer müssen dieses Risiko im Bewusstsein haben, da sie in der Regel dafür haften müssen, wenn jemand verletzt wird oder etwas zu Schaden kommt.

Der Hauseigentümer hat gewöhnlich die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, das heißt, er muss gewährleisten, dass das Haus gegen gefährliche Dachlawinen abgesichert ist. Allerdings bestehen große unterschiede zwischen den Ländern. In schneereichen Gebieten beispielsweise in Bayern sind spezielle Schneefanggitter auf dem Dach von der Bauordnung vorgeschrieben. Folgt der Hausbesitzer diesen Vorschriften nicht haftet er in jedem Falle, wenn es zu einem Unfall durch eine Schneelawine kommt.

Aber auch wenn es keine rechtlichen Vorgaben gibt, kann der Hausbesitzer zu bestimmten Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet werden. Wenn das Haus beispielsweise an einer sehr verkehrsreichen Gegend liegt und ein Schrägdach mit einer Neigung von mehr als 45 Grad hat, müssen Warnschilder aufgestellt werden.

Aber es gibt auch Ausnahmefälle in denen dem Hausbesitzer nur eine Teilschuld zugesprochen. Ein Autobesitzer beispielsweise, der durch eine Schneelawine betroffen war, verklagte den Hausbesitzer. Das Landgericht Ulm verurteilte ihn aber nur zur Zahlung der Hälfte der geforderten Schadensersatzsumme. Die Begründung war, dass der Autobesitzer als Ortsansässiger die Gefahrenlage kenne und bei Tauwetter mit Dachlawinen hätte rechnen müssen.

Allgemein sollten sich Hausbesitzer an folgenden Tipps orientieren. Erkundigen sie sich über die Bauvorschriften in ihrer Region und bringen sie Schneefanggitter an, wenn es die vorgeschrieben ist. Kontrollieren sie regelmäßig ihr Dach und warnen sie Passanten durch Aufstellen von Warnschildern. Zusätzlichen Schutz vor Schadensersatzforderungen von Fußgängern bieten schließlich Haftpflichtversicherungen.

 

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