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Sicher am Bau mit der Bauhelferversicherung und der privaten Unfallversicherung

Geld zu sparen ist immer eine schöne Sache. Allerdings lohnt es sich nie, am falschen Ende zu sparen. Wer sein haus mit der Unterstützung von Freunden und Familie errichten oder ausbauen will, sollte sich unbedingt über eine Bauhelferunfallversicherung und eine private Unfallversicherung sorgen. Wie schnell ist es passiert dass auf der Baustelle mal was schief läuft. Nicht umsonst sind die Flächen drum herum immer weitläufig abgesperrt. Ist das Team vielleicht auch mal noch nicht so eingespielt, passieren Unfälle noch schneller als sie sowieso schon passieren.

Es gibt viele Gefahren auf einer Baustelle über die man sich vielleicht von Anfang an gar nicht so bewusst ist. Wenn dann was passiert ist es nicht mehr rückgängig zu machen. Der Traum vom eigenen Bau wird somit schnell zum Alptraum. Wer den Freundeskreis oder Nachbarn mit anpacken lassen will kann dies gerne tun, allerdings sollten diese innerhalb einer Woche nach Baubeginn bei einer Versicherung gemeldet werden. Bei der Bauhelferunfallversicherung sind die Helfer zwar auch versichert wenn der Bauherr die Anmeldung verpatzt hat, es droht ihm jedoch ein Bußgeld das meistens nicht von schlechten Eltern ist.

Wenn die ganze Familie mit am Bau beteiligt werden soll, sollte unbedingt eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Eine private Unfallversicherung bietet bei Bauarbeiten am Eigenheim optimalen Schutz. Mit dem richtigen Vergleich der Angebote können hier sehr günstig private Zusatzversicherungen für die ganze Familie abgeschlossen werden. Auch die Leistungspakete fallen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich aus. Auf jeden Fall hat es oberste Priorität eine Invaliditätsleistung in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung steht für den Eintritt bei einem Schaden der nachhaltig die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit einschränkt oder ausschaltet.

Des weiteren können Leistungen wie Krankenhauszusatzgelder, Gelder für kosmetische Eingriffe, Todesfallleistungen oder Genesungsgeld beantragt werden. Dass muss im Einzelfall mit dem jeweiligen Versicherer abgesprochen werden.